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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen ( AGB )

Zusatzvereinbarung für den Internetverkauf
§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen
der Firma Imagelight, Wilfried Heim, Rheinstraße 7D
, D-14513 Teltow
E-Mail:info@imagelight.de
und Verbrauchern und Unternehmen, die über uns bzw. unseren Online-Shop Waren kaufen. Diese AGB beinhalten weiterhin Kundeninformationen nach der BGB-Infoverordnung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
 

§ 2 Vertragsschluss
Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu bestellen.
Nach Eingabe Ihrer Daten und mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.
Wir sind berechtigt, Ihr Angebot innerhalb von 3 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden.
 
§ 3 Kundeninformation: Speicherung des Angebotstextes
Der Vertragstext mit Angaben zum Artikel wird von uns gespeichert. Sie haben über das Internet keinen Zugriff auf den Vertragstext.
 
§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis
Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über Ihre Korrekturmöglichkeiten.

§ 5 Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht

Gem. § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB besteht bei der Bestellung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt sind oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind kein Widerrufsrecht. Aus diesem Grunde steht Ihnen bei der Bestellung kein Widerrufsrecht zu, worauf hiermit hingewiesen wird.
Wir behalten uns dennoch vor, im Rahmen unserer AGB, im Einzelfall Ersatz zu leisten. Ist im Falle der Zahlung durch Vorauskasse nicht innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsschluss gem. § 2 dieser AGB ein Geldeingang auf dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Konto zu verzeichnen, so steht der Firma Imagelight das Recht zu, die Bestellung zu stornieren und vom Vertrag zurückzutreten.


1. Abschluß
1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Sie gelten deshalb auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftragsgebers werden nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung mit uns.
1.2 Nach Eingang einer Bestellung kann der Verkäufer ohne Gründe zu nennen, innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
1.3 Bei Auftragserteilung muß der genaue Rechnungsempfänger bzw. Rechnungszahler angegeben werden. Müssen Rechnungsumschreibungen vorgenommen werden die vom Besteller verursacht werden, behalten wir uns vor einen Verwaltungskostenanteil von EUR 5,- zu erheben.
1.4 Unsere Angebote sind freibleibend. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.5 Stornierungen von Aufträgen sind nur mit unserer besonderen Zustimmung im Einzelfall zulässig. In diesem Fall können wir einen pauschalierten Schadensersatz in nachgewiesener Höhe geltend machen.
1.6 Besteller, die im fremden Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingegangen ist. Bei Erteilung von Aufträgen gilt als vom Besteller erklärt, daß er im Besitz der Vervielfältigungs-, und Reproduktionsrechte für das übergebene Material ist. Für Folgen, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts entstehen, haftet der Auftraggeber.
1.7 Montage Montageleistungen garantieren wir nur insoweit, als ausschließlich unsere Produkte zu verwenden sind. Ansprüche bei der Verwendung von Fremdprodukten und Zubehör sind ausgeschlossen.  Die Montage auf- oder an Bauwerken bzw. Teilen oder an festen Gegenständen, erfolgt ohne Gewähr für den Zustand derselben nach Entfernung der Montagegegenstände; insbesondere wird bei Bohr- und Schraubverbindungen jede Verpflichtung zur Beseitigung evtl. Montageschäden abgelehnt.


2. Preise
2.1 Allen unseren Preisangaben, wenn nicht bereits beinhaltet, ist die gültige gesetzl. Mwst. hinzuzurechnen.
2.2 Ändern sich zwischen dem Vertragsabschluß und der Lieferung oder der Ausführung der Leistung die Preise unserer Lieferanten, unsere Herstellungskosten,  die Frachten, öffentliche Abgaben,  die Löhne oder sonstige Kosten, die sich auf unsere Lieferungen und Leistungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend abzuändern.
2.3 Die Lieferung erfolgt ab Werk/ Lager/ Versandstation. Der Auftraggeber/ Empfänger trägt die Kosten des Versandes. Der Auftraggeber/ Empfänger trägt das Versandrisiko. Wir sind berechtigt, entweder "unfrei" zu liefern oder einen pauschalen Frachtsatz zu erheben.
2.4 Vom Auftraggeber verschuldete Fehldrucke bzw. sonstige gelieferte Waren infolge nicht korrekter oder unvollständigen Daten oder Angaben behalten wir uns vor in Rechnung zu stellen. Eventuell erforderliche Korrekturen, werden auf Wunsch und soweit möglich, vom Auftragnehmer unter Berechnung unseres jeweiligen Stundensatzes durchgeführt.
2.5 Der Auftraggeber hat keinen Herausgabeanspruch auf die für ihn gefertigten Vorlagen oder Daten. Diese verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.


3. Liefer- und Leistungszeit
3.1 Die von uns genannten Termine und Fristen gelten nur annähernd. Für Einhaltung von Fristen und Terminen übernehmen wir nur bei ausdrücklich schriftlicher Übernahme eine Gewähr. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden.
3.2 Höhere Gewalt oder Ereignisse, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen - z.B. bei öffentlichen Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Transportmitteln, Versperrung oder Behinderung der Transportwege sowie behördliche Anordnungen-, berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.


4. Gewährleistung/ Abnahme
4.1 Die Gewährleistungszeit für gewerbliche Abnehmer beträgt ohne besondere schriftliche Vereinbahrung 12 Monate ab Lieferung/ Kauf. Bei privaten Käufen gilt die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des BGB für die Sachmängelhaftung. 
4.2 Beanstandungen müssen vor Verwendung oder Weiterverarbeitung innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft der Ware mit genauer Angabe des Mangels schriftlich gemeldet werden. Andernfalls gilt die Ware als anstandslos angenommen. Ist der Verkaufs/ Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl Ersatz liefern oder nachbessern. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich oder schlägt die Nachbesserung fehl, so hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises.
4.3 In keinem Fall wird die Haftung des Verkäufers die Kosten einer Ersatzlieferung im Werte des Kaufpreises der fehlerhaften Ware übersteigen.
4.4 Von der Haftung sind alle Verletzungen, Verluste oder Schäden ausgeschlossen, gleich ob sie, unmittelbar, mittelbar oder auf eine sonstige Weise auf die Lieferung oder den Gebrauch des Produktes zurückzuführen sind. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befindet, unverändert zu unserer Besichtigung bereit zu halten. Sie darf insbesondere nicht ver- /bearbeitet werden. Der Auftraggeber muß uns die Möglichkeit geben, die Berechtigung einer Mängelrüge nachzuprüfen.
4.5 Geringfügige Farbabweichungen oder Unregelmässigkeiten innerhalb der gelieferten Waren sind bei Einzelanfertigungen üblicherweise produktionstechnischer Natur und berechtigen nicht zu einer Reklamation. Maßdifferenzen bis zu 3% Plus oder Minus sind zulässig.
4.6 Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht. Der Abnehmer kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistung verweigern oder sie zurückhalten sowie Gegenansprüche Dritter aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unsererseits unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


5. Haftung
Alle uns eingesandten Originale und Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte trotzdem ein Verlust, eine Beschädigung oder fehlerhafte Behandlung vorkommen und/ oder auf unser Verschulden zurückzuführen sein, haften wir nur in Höhe des Wertes des Rohmaterials. Herstellungs- und Aufnahmekosten, Honorar- und Gagenforderungen bleiben von der Haftung ausgeschlossen.
5.1 Unsere Erzeugnisse sind vor der Weiterverarbeitung auf Richtigkeit zu prüfen, da für Folgeschäden keine Haftung übernommen wird.
5.2 Uns als Farbmuster, Reproduktions-Vorlage oder aus sonstigen Gründen übergebene Gegenstände werden, wenn nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber gegen Beschädigung und Diebstahl versichert. Wir haften nur im Rahmen der normalen Haftpflicht- Versicherungsbedingungen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.


6. Ausführungsunterlagen
Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärungen des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein, er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

7. Eigentumsrecht
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden unser Eigentum.
7.1 Der Auftraggeber darf die vom Eigentumsvorbehalt noch betroffene Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb nicht weiterveräußern bzw. weiterverarbeiten. Er darf sie weder an Dritte verpfänden noch als Sicherheit übereignen. Bei Weiterveräußerung unseres Eigentums tritt der Auftraggeber die Höhe desjenigen Betrages, mit dem unsere hierbei verwandte Vorbehaltsware von ihm in Rechnung gestellt war oder in Sammelrechnung fakturiert ist, im Rang vor dem Rest, schon jetzt unter folgenden Bedingungen an uns ab: Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf unser Verlangen die Namen der Drittschuldner sowie die oben bezeichneten Beträge anzugeben und zu benennen und uns auf unsere Anforderung (offene) schriftliche Abtretungserklärungen im Einzelfall zur Verfügung zustellen. Wir wählen die Anforderungen des Auftraggebers durch schriftliche Erklärung ihm gegenüber aus den uns abgetretenen Forderungen die zur Sicherheit unseres Saldos erforderlich sind. Mit dem Eingang dieser Erklärung beim Auftraggeber werden die darüberhinaus bestehenden Abtretungen rückwirkend aufgegeben.
7.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur etwaigen Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu nötigen Unterlagen auszuhändigen.


8. Zahlung
Falls nichts anderes vereinbart wurde haben sämtliche Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug nach Lieferung oder Ausführung der Leistung, und zwar unabhängig vom Eingang der Rechnung, zu erfolgen.
8.1 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind von ihm Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, jedoch mindestens in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu bezahlen.
8.2 Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigt uns die Zahlung vor Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins zu fordern und/ oder noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten wenn Beanstandungen geltend gemacht werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Berlin, soweitder Käufer Vollkaufmann ist.


9. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll insoweit eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was beide Parteien gewollt haben oder, hätten sie den Punkt bedacht, gewollt haben würden.  

Stand Dezember Teltow, 2018